Klasse AM
Roller und Kleinkrafträder bis 45 km/h. Ab 15 Jahren.
Vom Roller mit 15 bis zur großen Maschine. Wir bilden in allen Zweiradklassen aus.
Beim Zweirad hängt die Klasse vor allem vom Alter ab. Wir bilden in allen Stufen aus, vom Mofa über den Roller bis zum Motorrad ohne Leistungsbegrenzung.
Dafür stehen mehrere Maschinen bereit, unter anderem eine Kawasaki Z, eine BMW G 310 R und eine Yamaha MT-03. So passt das Fahrzeug zur jeweiligen Klasse.
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Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h, oder die Klasse AM für Roller und Kleinkrafträder bis 45 km/h.
Klasse A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm.
Klasse A2 für mittlere Motorräder bis 35 kW.
Klasse A ohne Leistungsbegrenzung. Ab 20 Jahren, wenn Sie die Klasse A2 bereits zwei Jahre besitzen, sonst ab 24 Jahren.
Roller und Kleinkrafträder bis 45 km/h. Ab 15 Jahren.
Leichtkrafträder bis 125 ccm. Ab 16 Jahren.
Mittlere Motorräder bis 35 kW. Ab 18 Jahren.
Motorräder ohne Leistungsbegrenzung. Ab 24 Jahren, oder ab 20 Jahren nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2.
Für Mofas bis 25 km/h. Ab 15 Jahren.
Kawasaki Z
BMW G 310 R
Yamaha MT-03
Für die Klassen AM und Mofa
Die Kosten besprechen wir persönlich, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei.